Wichtigste Handlungskompetenzen

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ...

  • empfangen die Patientinnen und Patienten freundlich und zuvorkommend, sie erfassen ihre Daten und koordinieren ihre Termine; 
  • betreuen die Patientinnen und Patienten bei allen Behandlungsschritten und klären sie über Prophylaxe auf;
  • assistieren bei den verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen;
  • sorgen für die Sicherstellung der Hygiene in der Praxis, indem sie für den persönlichen und den Gesundheitsschutz der Patientinnen und Patienten sorgen, bei der Aufbereitung der Medizinprodukte die Richtlinien des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) umsetzen und dafür sorgen, dass das Behandlungszimmer vor und nach den Behandlungen korrekt vorbereitet bzw. nachbehandelt wird;
  • erstellen selbständig unter der Verantwortung der Zahnärztin oder des Zahnarztes intraorale Aufnahmen im Niedrigdosisbereich, verarbeiten diese und sorgen für eine geordnete Archivierung; sie führen zudem regelmässig Konstanzprüfungen an den Röntgensystemen durch; bei allen Arbeiten mit den Röntgensystemen halten sie die Vorgaben zum Strahlenschutz ein;
  • führen an Geräten und Apparaten der Zahnarztpraxis Pflegearbeiten und kleine Reparaturen gemäss Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften durch; ausgenommen sind die Röntgensysteme; 
  • trennen und entsorgen Abfälle und Sonderabfälle rechtskonform und nach dem Stand der Technik;
  • sorgen für den reibungslosen Ablauf der Behandlungen und erledigen administrative Arbeiten im Rechnungswesen, bei Versicherungsfällen und im Bestellwesen

Um diese Arbeiten professionell ausüben zu können, verfügen Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ neben den erforderlichen Fachkenntnissen über Teamfähigkeit, gute kommunikative Fähigkeiten und angenehme Umgangsformen. Sie zeichnen sich zudem durch Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und grosse Sorgfalt aus.

 

Abschluss

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ assistieren der Zahnärztin oder dem Zahnarzt im Behandlungszimmer. Sie unterstützen die Behandlungsschritte aufmerksam und erleichtern so der Zahnärztin oder dem Zahnarzt die Arbeit.

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ halten bei allen Arbeiten die Vorgaben des Datenschutzes und das Berufsgeheimnis ein.

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ halten sich strikt an die Vorschriften der Hygiene. Dies kommt insbesondere beim Vor- und Nachbereiten des Behandlungszimmers, bei der Wiederaufbereitung der Medizinprodukte, beim Desinfizieren von intraoralen Abformungen sowie beim Pflegen der in der Zahnarztpraxis verwendeten Geräte und Apparate zum Tragen.

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ arbeiten selbständig an der Rezeption und im Büro. Sie tragen die Verantwortung für die Vereinbarung der Behandlungstermine und für das Aufbieten der Patientinnen und Patienten, wenn diese an den Kontrolltermin erinnert werden möchten. Sie betreuen die Patientinnen und Patienten freundlich und mit Einfühlungsvermögen. Bei Auskünften formulieren sie ihre Erklärungen einfach und verständlich, so dass sie für die Patientin oder den Patienten nachvollziehbar sind. Zudem sind sie in der Lage, sich auch mit fremdsprachigen Patientinnen und Patienten zu verständigen. Administrative Arbeiten erledigen sie rasch und zuverlässig. Sie arbeiten sorgfältig und exakt und behalten auch in hektischen Situationen den Überblick. Unter Einhaltung der Strahlenschutzmassnahmen führen Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ nach Anweisung der Zahnärztin oder des Zahnarztes selbständig intraorale Aufnahmen im Niedrigdosisbereich durch. Sie sind sich dabei ihrer Verantwortung bewusst. 

Schliesslich sind sich Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ ihrer Sorgfaltspflicht im Bereich Umwelt- und Gesundheitsschutz bewusst. In Fragen des Energieverbrauchs, des Umgangs mit Chemikalien und anderen gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, Abfallvermeidung, Abfalltrennung, des Recyclings sowie der umweltgerechten Entsorgung sind sie auf dem neuesten Stand. Sie sind sicher in der Anwendung der gesetzlichen Normen und Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

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